Datenschutz in der Praxis
Technische Maßnahmen, die im Ernstfall auch belegbar sind.
Worum es geht
Die DSGVO verlangt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. Was das konkret heißt, steht nicht im Gesetz – und genau daran scheitert die Umsetzung in kleinen Betrieben regelmäßig.
Was ich mache
- Bestandsaufnahme: Welche Daten liegen wo, wer greift darauf zu, wie lange werden sie aufbewahrt
- Verschlüsselung ruhender Daten, Zugriffskonzept nach dem Prinzip der geringsten Rechte
- Protokollierung, die im Anlassfall Auskunft gibt, ohne selbst zum Datenschutzproblem zu werden
- Technische Zuarbeit für Verarbeitungsverzeichnis und Löschkonzept
Abgrenzung
Ich bin kein Rechtsanwalt und erstelle keine Rechtsgutachten. Ich setze die technische Seite um und liefere die Nachweise, die Ihr Berater dafür braucht.